RS Vwgh 2002/1/30 96/08/0313

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Veröffentlicht am 30.01.2002
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

AngG §27 Z1;
BEinstG §8 Abs2;

Rechtssatz

Ob der Arbeitgeber durch das Vorgehen des Arbeitnehmers Schaden erlitten hat, ist für die Beurteilung der Vertrauensunwürdigkeit ohne Bedeutung (Hinweis OGH 22. November 1989, 9 Ob A 273/89). Da das Vorliegen eines materiellen Schadens nicht Tatbestandsmerkmal der Vertrauensunwürdigkeit ist, kann das Fehlen dieses Merkmales das Gewicht nicht zu Gunsten des Arbeitnehmers verschieben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996080313.X03

Im RIS seit

03.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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