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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AngG §27 Z1;Rechtssatz
Ob der Arbeitgeber durch das Vorgehen des Arbeitnehmers Schaden erlitten hat, ist für die Beurteilung der Vertrauensunwürdigkeit ohne Bedeutung (Hinweis OGH 22. November 1989, 9 Ob A 273/89). Da das Vorliegen eines materiellen Schadens nicht Tatbestandsmerkmal der Vertrauensunwürdigkeit ist, kann das Fehlen dieses Merkmales das Gewicht nicht zu Gunsten des Arbeitnehmers verschieben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996080313.X03Im RIS seit
03.06.2002Zuletzt aktualisiert am
03.07.2012