RS Vfgh 2003/6/10 B638/03, KI-2/03

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Veröffentlicht am 10.06.2003
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art138 Abs1 lita
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Rechtssatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Beschwerdeführung gegen einen Akt der ordentlichen Gerichtsbarkeit als offenbar aussichtslos; Deutung des bekämpften Beschlusses des LG für ZRS Wien (betreffend die Verhängung einer Ordnungsstrafe und die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung einer Richterin) als Justizverwaltungssache ausgeschlossen im Hinblick auf die Entscheidung durch das LG für ZRS als Richterkollegium; Zurückweisung des Antrags auf Entscheidung eines (bejahenden) Kompetenzkonfliktes mangels Vorliegens eines Kompetenzkonfliktes; keine Inanspruchnahme der Zuständigkeit durch den Vorsteher des LG für ZRS Wien

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Kompetenzkonflikt, VfGH / Verfahrenshilfe, Auslegung eines Antrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2003:B638.2003

Dokumentnummer

JFR_09969390_03B00638_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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