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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art138 Abs1 litaRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Beschwerdeführung gegen einen Akt der ordentlichen Gerichtsbarkeit als offenbar aussichtslos; Deutung des bekämpften Beschlusses des LG für ZRS Wien (betreffend die Verhängung einer Ordnungsstrafe und die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung einer Richterin) als Justizverwaltungssache ausgeschlossen im Hinblick auf die Entscheidung durch das LG für ZRS als Richterkollegium; Zurückweisung des Antrags auf Entscheidung eines (bejahenden) Kompetenzkonfliktes mangels Vorliegens eines Kompetenzkonfliktes; keine Inanspruchnahme der Zuständigkeit durch den Vorsteher des LG für ZRS Wien
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Kompetenzkonflikt, VfGH / Verfahrenshilfe, Auslegung eines AntragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B638.2003Dokumentnummer
JFR_09969390_03B00638_01