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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §17 Abs2Leitsatz
Einstellung des Verfahrens aufgrund Mitteilung der Beschwerdeführerin über die Nichtfortführung des Verfahrens nach Aufforderung der Einbringung der Beschwerde durch einen bevollmächtigten inländischen Rechtsanwalt bzw EinvernehmensrechtsanwaltRechtssatz
Mit Schreiben vom 21.05.03 teilte die Beschwerdeführerin - vertreten durch einen in die Liste einer österreichischen Rechtsanwaltskammer eingetragenen Rechtsanwalt - mit, daß sie die vom Verfassungsgerichtshof eingeräumte Frist ungenützt verstreichen lasse und das Beschwerdeverfahren nicht fortführen wird.
Damit wurde die Beschwerde zurückgezogen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auslegung eines Antrages, VfGH / Anwaltszwang, VfGH / Mängelbehebung, VfGH / ZurücknahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B440.2003Dokumentnummer
JFR_09969390_03B00440_01