RS Vwgh 2002/1/30 2000/03/0388

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Veröffentlicht am 30.01.2002
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Index

L65504 Fischerei Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
FischereiG OÖ 1983 §5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/03/0390 2000/03/0389

Rechtssatz

Ebenso wie dem Erstmitbeteiligten (Hinweis E 30.01.2002, 2000/03/0110) kommt auch der Zweit- und Drittmitbeteiligten, die an demselben Fischwasser wie der Erstmitbeteiligte Koppelfischereiberechtigte gemäß § 5 OÖ. FischereiG sind, Parteistellung in den Eintragungsverfahren zu, und zwar unabhängig davon, ob ihnen eine solche bescheidmäßig zuerkannt wurde oder nicht.

Schlagworte

Fischerei Forstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000030388.X01

Im RIS seit

08.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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