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L22005 Landesbedienstete SalzburgNorm
PG 1965 §9 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/12/0081 E 4. Juli 2001 RS 3Stammrechtssatz
Maßgebend ist für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit, ob der Beamte im Hinblick auf die üblichen Erfordernisse der Arbeitswelt einsatzfähig ist. In diesem Zusammenhang ist eine medizinisch hinreichende Abklärung der für die Erwerbsfähigkeit wesentlichen Frage der auf Grund der bestehenden Leiden zu erwartenden "Krankenstände" bzw der auf Grund der bestehenden Leiden in Verbindung mit einer Erwerbstätigkeit gegebenen objektiven Schmerzzustände erforderlich (Hinweis E 27.9.2000, 99/12/0294, ergangen zum dem Grunde nach entsprechenden Erwerbsunfähigkeitsbegriff des § 4 Abs. 4 Z. 3 PG 1965).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998120473.X03Im RIS seit
23.04.2002