RS Vwgh 2002/1/30 96/08/0313

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Veröffentlicht am 30.01.2002
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Index

67 Versorgungsrecht
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

BEinstG §14;
BEinstG §2;
BEinstG §3;
KOVG 1957 §7 Abs2;
KOVG RichtsatzV 1965;

Rechtssatz

Die Einschätzung des Grades der Behinderung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz erfolgt nach medizinischen Gesichtspunkten auf der Grundlage der zu § 7 Abs 2 des Kriegsopferversorgungsgesetzes erlassenen Richtsatzverordnung. Von diesem Grad der Behinderung ist die arbeitsspezifische Minderleistungsfähigkeit des Behinderten im Hinblick auf seine konkrete Tätigkeit zu unterscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996080313.X02

Im RIS seit

03.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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