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63/02 GehaltsgesetzNorm
Exekutivdienstgefährdungsvergütung 1992 §1 Z1 idF 1994/137;Rechtssatz
Der in der Aufzählung der speziell organisatorisch hervorgehobenen Verwendungen in § 1 Z. 1 der Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten, BGBl. Nr. 536/1992, enthaltene Terminus "Kommandanten der Verkehrsabteilungen" bezieht sich nicht ausschließlich auf den Gendarmeriebereich (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997120136.X03Im RIS seit
11.04.2002