RS Vwgh 2002/1/30 98/12/0268

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Veröffentlicht am 30.01.2002
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs6 Z2;

Rechtssatz

Mag auch einer Pflegebedürftigkeit der eigenen Eltern allenfalls Relevanz im Hinblick auf § 20b Abs. 6 Z. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 zukommen, so liegen im hypothetischen "Bedarfsfall" der Pflegebedürftigkeit keine unabweislich notwendigen Gründe für die Wohnsitznahme außerhalb der 20 Kilometerzone.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120268.X05

Im RIS seit

17.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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