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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §20b Abs6 Z2;Rechtssatz
Mag auch einer Pflegebedürftigkeit der eigenen Eltern allenfalls Relevanz im Hinblick auf § 20b Abs. 6 Z. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 zukommen, so liegen im hypothetischen "Bedarfsfall" der Pflegebedürftigkeit keine unabweislich notwendigen Gründe für die Wohnsitznahme außerhalb der 20 Kilometerzone.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998120268.X05Im RIS seit
17.04.2002