RS Vwgh 2002/1/30 98/12/0118

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Veröffentlicht am 30.01.2002
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Index

63/06 Dienstrechtsverfahren
64/03 Landeslehrer
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

DVG 1984 §8 Abs1;
LDG 1984 §106 Abs1 Z2;
PG 1965 §9 Abs1 idF 1985/426;

Rechtssatz

Das Verfahren nach § 9 Abs. 1 PG 1965 enthält keine Aussage über seine Einleitung. Daraus ergibt sich jedenfalls für die Einleitung des Zurechnungsverfahrens die Amtswegigkeit und das Nichtzutreffen einer bloß auf Antrag des Beamten zulässigen Einleitung; ein Antrag des Beamten wird aber durch das Gesetz auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen und ist daher zulässig. Vor diesem Hintergrund ist daher die Behörde auch in Verbindung mit § 8 Abs. 1 DVG gehalten, von sich aus alle im Ruhestandsversetzungsverfahren vorgelegten Beweismittel auf ihre Verwertbarkeit im Zurechnungsverfahren zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120118.X03

Im RIS seit

23.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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