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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits im Zusammenhang mit der VDI-Richtlinie 3471 ausgeführt hat (siehe dazu die E vom 7. März 2000, 99/05/0162, und vom 19. Mai 1998, 98/05/0024), bestehen keine Bedenken dagegen, dass Sachverständige deutsche Richtlinien heranziehen, wenn diese dem Stand der Technik entsprechen und denselben Fragenkomplex behandeln, der nach der jeweiligen österreichischen Rechtslage relevant ist. Zur Frage der Ortsüblichkeit enthält aber diese Richtlinie keine Aussage, wobei vor allem auch zu erörtern gewesen wäre, warum nicht die jedenfalls zwischenzeitig (noch im Zuge des Bauverfahrens auf Gemeindeebene) erarbeitete entsprechende österreichische Richtlinie (zur Beurteilung von Immissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen) der Beurteilung zugrundegelegt und hiezu die Gutachten nicht entsprechend ergänzt worden sind.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000060081.X08Im RIS seit
23.04.2002Zuletzt aktualisiert am
29.09.2011