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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Die Beurteilung des der Geschäftsführung zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisses eines Gesellschafter-Geschäftsführers zu seiner Gesellschaft auf der Grundlage der Kriterien außersteuerlicher Rechtsvorschriften hat für die Frage der Einkünfteerzielung nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 keine Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001150036.X01Im RIS seit
23.05.2002