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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6 Z3;Rechtssatz
Der im Berufungsbescheid behauptete Widerspruch im Vorbringen des Asylwerbers (eines Staatsangehörigen von Indien) zur Frage, ob er die Polizei in Indien auf den seitens der Extremisten auf ihn ausgeübten Druck, diese zu unterstützen, hingewiesen habe, vermag für sich allein (nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Minderjährigkeit des Asylwerbers zum Zeitpunkt seiner Aussagen) jedenfalls noch nicht zu bewirken, dass sich das Urteil der Tatsachenwidrigkeit der von ihm geschilderten Bedrohungssituation gleichsam "aufdrängt", sodass dieses Vorbringen als "offensichtlich" wahrheitswidrig qualifiziert werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001200381.X03Im RIS seit
17.04.2002