RS Vwgh 2002/1/31 2001/15/0036

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Veröffentlicht am 31.01.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Der Umstand, dass der Geschäftsführer die Sozialversicherungsbeiträge selbst trägt und auch keine Ansprüche für die Urlaubszeit hat, kann ein Unternehmerwagnis nicht begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001150036.X02

Im RIS seit

23.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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