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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6 Z3;Rechtssatz
Das Vorbringen des Asylwerbers (eines Staatsangehörigen von Indien), dass ihm auf Grund der isolierten Lage seines Elternhauses ein (effektiver) Schutz durch die Polizei versagt sei (weshalb er aus Angst vor den Terroristen mit der indischen Polizei nicht kooperieren könne) widerspricht nicht (und schon gar nicht offensichtlich) der allgemeinen Lebenserfahrung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001200381.X02Im RIS seit
17.04.2002