RS Vwgh 2002/1/31 99/20/0447

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Veröffentlicht am 31.01.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §32 Abs2;
AsylG 1997 §6 Z3;

Rechtssatz

Hat der unabhängige Bundesasylsenat im ersten Rechtsgang eine unzulässige, aber rechtskräftige kassatorische Entscheidung erlassen, dann kann es nicht zweifelhaft sein, dass es dem Bundesasylamt hier nicht verwehrt war, die ihm nach der aufgetragenen Ergänzung des Ermittlungsverfahrens insgesamt vorliegenden Beweisergebnisse neuerlich unter dem Gesichtspunkt des § 6 Z 3 AsylG 1997 zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999200447.X02

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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