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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/20/0332 E 31. Jänner 2002Rechtssatz
Die schwierige allgemeine Lage einer ethnischen Minderheit oder der Angehörigen einer Religionsgemeinschaft im Heimatland eines Asylwerbers ist - für sich allein - nicht geeignet, die für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft vorauszusetzende Bescheinigung einer konkret gegen den Asylwerber gerichteten drohenden Verfolgungshandlung darzutun. Die bloße Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Kurden und das alevitische Religionsbekenntnis bilden noch keinen ausreichenden Grund für die Asylgewährung (Hinweis E vom 23. Juli 1998, Zl. 96/20/0144).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000200358.X01Im RIS seit
17.04.2002