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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Nachbarn im Bauverfahren kommt kein Mitspracherecht dahin gehend zu, dass sich der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht ändere.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001060142.X03Im RIS seit
23.04.2002Zuletzt aktualisiert am
29.06.2010