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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Das Vorbringen der Gesellschaft, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer keinen arbeitsrechtlichen Schutz genieße, vor allem hinsichtlich eines 13. und 14. Monatsgehaltes, hinsichtlich Abfertigungsansprüchen und Mindestentlohnung, hinsichtlich Vorrechte im Konkurs und eines Insolvenzausfallgeldes, ist unerheblich. Gleiches gilt für die Möglichkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers, die Arbeitszeit frei einzuteilen (Hinweis E 17. Oktober 2001, 2001/13/0104).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001150063.X01Im RIS seit
23.05.2002