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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/15/0177 E 31. Jänner 2002 2000/15/0178 E 31. Jänner 2002Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/15/0089 E 22. November 2001 RS 1 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Leistungsbeziehungen mit Domizilgesellschaften in Steueroasen können nicht als erwiesen angesehen werden, wenn nicht jede einzelne Leistung konkret und detailliert dargestellt und bewiesen wird. Es ist zunächst Sache der abgabepflichtigen Gesellschaft, Leistungen der Domizilgesellschaft konkret anzugeben. Erst dann müssen darüber entsprechende Beweise aufgenommen werden, um den Wahrheitsgehalt der Behauptungen zu prüfen. Zur Aufnahme eines Erkundungsbeweises ist die Abgabenbehörde nicht gehalten (Hinweis Ritz, BAO2, § 183 Tz 5).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001150007.X01Im RIS seit
23.05.2002