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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6 Z2;Rechtssatz
Soweit die belangte Behörde von einer ausreichenden staatlichen Schutzgewährung gegen die behauptete (Privat)Verfolgung und vom Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative ausgeht, vermag dies eine Abweisung nach § 6 AsylG nicht zu rechtfertigen. Diese Begründungsteile können nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur unter dem Gesichtspunkt einer Prüfung gemäß § 7 AsylG Bedeutung erlangen (vgl. das Erkenntnis vom 7. Juni 2001, Zl. 99/20/0429, und das Erkenntnis vom 31. Mai 2001, Zl. 2000/20/0496, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999200332.X03Im RIS seit
08.05.2002