RS Vwgh 2002/1/31 99/20/0332

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Veröffentlicht am 31.01.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6 Z2;
AsylG 1997 §6;
AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Soweit die belangte Behörde von einer ausreichenden staatlichen Schutzgewährung gegen die behauptete (Privat)Verfolgung und vom Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative ausgeht, vermag dies eine Abweisung nach § 6 AsylG nicht zu rechtfertigen. Diese Begründungsteile können nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur unter dem Gesichtspunkt einer Prüfung gemäß § 7 AsylG Bedeutung erlangen (vgl. das Erkenntnis vom 7. Juni 2001, Zl. 99/20/0429, und das Erkenntnis vom 31. Mai 2001, Zl. 2000/20/0496, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999200332.X03

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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