RS Vwgh 2002/1/31 99/20/0372

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Veröffentlicht am 31.01.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §13 Abs1;
AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
FlKonv Art1 AbschnF litb;

Rechtssatz

Sollte der Asylwerber, ein aus "Warre" im "Delta-State" stammender Staatsangehöriger von Nigeria - immer ausgehend davon, dass seinen Angaben Glaubwürdigkeit beizumessen sei, und unter Berücksichtigung allfälliger weiterer Ermittlungsergebnisse zur aktuellen Situation in Nigeria - aufgrund der ihm drohenden Behandlung und der für diese maßgeblichen Gründe die Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des Art 1 Abschnitt A Z 2 FlKonv erfüllen, so wird die Behörde bei der Prüfung nach Art 1 Abschnitt F lit b FlKonv zu beachten haben, dass es auf die näheren Einzelheiten des Geschehens ankommt, und zwar sowohl unter dem Gesichtspunkt der Schwere des dem Asylwerber bei Zutreffen seiner Angaben vorzuwerfenden Deliktes, als auch unter dem Gesichtspunkt des allfälligen Vorliegens eines politischen Charakters im Sinne eines "relativ politischen Deliktes" (ausführliche Begründung im E).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999200372.X04

Im RIS seit

17.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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