RS Vwgh 2002/1/31 99/20/0531

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Veröffentlicht am 31.01.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6;
AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Soweit der unabhängige Bundesasylsenat von einer ausreichenden staatlichen Schutzgewährung gegen die behauptete (Privat)Verfolgung und vom Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative ausgeht, vermag dies eine Abweisung nach § 6 AsylG 1997 nicht zu rechtfertigen. Diese Begründungsteile können nur unter dem Gesichtspunkt einer Prüfung gemäß § 7 AsylG 1997 Bedeutung erlangen (vgl. das E vom 7. Juni 2001, Zl. 99/20/0429, und das E vom 31. Mai 2001, Zl. 2000/20/0496, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999200531.X06

Im RIS seit

17.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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