Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6;Rechtssatz
Soweit der unabhängige Bundesasylsenat von einer ausreichenden staatlichen Schutzgewährung gegen die behauptete (Privat)Verfolgung und vom Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative ausgeht, vermag dies eine Abweisung nach § 6 AsylG 1997 nicht zu rechtfertigen. Diese Begründungsteile können nur unter dem Gesichtspunkt einer Prüfung gemäß § 7 AsylG 1997 Bedeutung erlangen (vgl. das E vom 7. Juni 2001, Zl. 99/20/0429, und das E vom 31. Mai 2001, Zl. 2000/20/0496, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999200531.X06Im RIS seit
17.04.2002