RS Vwgh 2002/1/31 2000/06/0086

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Veröffentlicht am 31.01.2002
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Index

96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971 §20 Abs1 idF 1990/159;

Rechtssatz

Bei Klärung der Frage, ob ein Straßenbauprojekt das Notwendigkeitskriterium erfüllt, ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Notwendigkeit einer Enteignung zumindest schon dann gegeben ist, wenn durch Baumaßnahmen (hier: der Bundesstraßenverwaltung) ungünstige Verkehrsverhältnisse verbessert werden können (Hinweis: Erkenntnis vom 27. März 1980, Zl. 1123/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000060086.X01

Im RIS seit

23.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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