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96/01 BundesstraßengesetzNorm
BStG 1971 §20 Abs1 idF 1990/159;Rechtssatz
Bei Klärung der Frage, ob ein Straßenbauprojekt das Notwendigkeitskriterium erfüllt, ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Notwendigkeit einer Enteignung zumindest schon dann gegeben ist, wenn durch Baumaßnahmen (hier: der Bundesstraßenverwaltung) ungünstige Verkehrsverhältnisse verbessert werden können (Hinweis: Erkenntnis vom 27. März 1980, Zl. 1123/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000060086.X01Im RIS seit
23.04.2002