Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6;Rechtssatz
Bei der Annahme ausreichenden staatlichen Schutzes vor einer von Privatpersonen ausgehenden Verfolgungsgefahr handelt es sich um ein Begründungselement, das nur unter dem Gesichtspunkt einer Prüfung des Antrages gemäß § 7 AsylG 1997 von Bedeutung ist (vgl. dazu die Nachweise in dem Erkenntnis vom 31. Mai 2001, Zl. 2000/20/0496, und seither etwa die Erkenntnisse vom 7. Juni 2001, Zl. 99/20/0429, und vom 21. August 2001, Zl. 2000/01/0214).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999200411.X01Im RIS seit
17.04.2002