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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §11 Abs1 Z3;Rechtssatz
Liegt eine Diskrepanz zwischen tatsächlich gelieferter (bzw zu liefernder) Ware und in der Rechnung enthaltener Bezeichnung vor, ist der Vorsteuerabzug zu versagen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996150228.X03Im RIS seit
10.06.2002