RS Vwgh 2002/1/31 96/15/0228

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Veröffentlicht am 31.01.2002
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §11 Abs1 Z3;
UStG 1994 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Liegt eine Diskrepanz zwischen tatsächlich gelieferter (bzw zu liefernder) Ware und in der Rechnung enthaltener Bezeichnung vor, ist der Vorsteuerabzug zu versagen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996150228.X03

Im RIS seit

10.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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