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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ein Schweinestall grundsätzlich in der Widmungskategorie "Dorfgebiet" gemäß § 23 Abs. 5 lit. f Stmk ROG zulässig ist, muss der Begriff des ortsüblichen Ausmaßes von Immissionen im Sinn des örtlich zumutbaren Ausmaßes von Immissionen verstanden werden (vgl. das zur Burgenländischen Bauordnung ergangene Erkenntnis vom 7. März 2000, Zl. 99/05/0162).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000060081.X02Im RIS seit
23.04.2002Zuletzt aktualisiert am
29.09.2011