RS Vwgh 2002/1/31 99/20/0332

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Veröffentlicht am 31.01.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6 Z2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im vorliegenden Fall nicht gesagt werden kann, die vom Asylwerber behauptete Verfolgung knüpfe an den in Art. 1 Abschnitt A Z 2 FlKonv erwähnten Grund "Religion" im Sinne des § 6 Z 2 AsylG 1997 offensichtlich nicht an (vgl. das Erkenntnis vom 31. Mai 2001, Zl. 2000/20/0496, Erkenntnis vom 21. September 2000, Zl. 98/20/0557,und das Erkenntnis vom 24. Oktober 2001, Zl. 99/20/0169 (im Beschwerdefall brachte der Asylwerber vor, er fürchte wegen seiner Weigerung, das Oberhaupt der "Arusii" zu werden, von den Leuten im Dorf bzw. von den Anhängern der "Arusii" - von der belangten Behörde mit Mitgliedern einer Sekte gleichgesetzt - getötet zu werden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999200332.X02

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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