RS Vwgh 2002/1/31 99/20/0497

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Veröffentlicht am 31.01.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6 Z2;
AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Dass eine Ergänzung des Flüchtlingsbegriffes um den Verfolgungsgrund "des Geschlechtes" im Asylgesetz 1991 unter anderem deshalb unterblieb, weil aus diesem Grund verfolgte Personen "bereits jetzt als Zugehörige zu 'einer bestimmten sozialen Gruppe' geschützt" seien (270 BlgNR 18. GP 11), ist auch bei der Auslegung des geltenden Gesetzes nicht außer Betracht zu lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999200497.X02

Im RIS seit

17.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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