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70/06 SchulunterrichtNorm
SchUG 1986 §42 Abs10 idF 1992/455;Rechtssatz
Die Ausstellung des Zeugnisses über die Zulassungsprüfungen ist ein zum Zulassungsverfahren gehörender Rechtsakt, dem ein das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen (insbesondere des Nachweises der erfolgreich abgelegten erforderlichen Zulassungsprüfungen) feststellender Charakter zukommt. Damit wird ausgesprochen, dass die - als Voraussetzung für ein Antreten zur Hauptprüfung - erfolgreich abzulegenden Zulassungsprüfungen absolviert wurden und die (aufschiebend gesetzte) Bedingung des Zulassungsbescheides eingetreten ist. Im Umfang dieses Abspruches ist dieses Prüfungszeugnis daher als ein das Zulassungsverfahren abschließender Rechtsakt normativen Inhalts anzusehen (vgl das Erkenntnis vom 14. Mai 2001, Zl 2000/10/0198, zu im Wesentlichen gleicher Rechtslage).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999100238.X01Im RIS seit
08.05.2002