RS Vwgh 2002/2/18 99/10/0238

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.2002
beobachten
merken

Index

70/06 Schulunterricht

Norm

SchUG 1986 §42 Abs10 idF 1992/455;

Rechtssatz

Die Ausstellung des Zeugnisses über die Zulassungsprüfungen ist ein zum Zulassungsverfahren gehörender Rechtsakt, dem ein das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen (insbesondere des Nachweises der erfolgreich abgelegten erforderlichen Zulassungsprüfungen) feststellender Charakter zukommt. Damit wird ausgesprochen, dass die - als Voraussetzung für ein Antreten zur Hauptprüfung - erfolgreich abzulegenden Zulassungsprüfungen absolviert wurden und die (aufschiebend gesetzte) Bedingung des Zulassungsbescheides eingetreten ist. Im Umfang dieses Abspruches ist dieses Prüfungszeugnis daher als ein das Zulassungsverfahren abschließender Rechtsakt normativen Inhalts anzusehen (vgl das Erkenntnis vom 14. Mai 2001, Zl 2000/10/0198, zu im Wesentlichen gleicher Rechtslage).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999100238.X01

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten