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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art10 Abs1 Z9;Rechtssatz
Ausführungen dazu, inwieweit der Landesgesetzgeber von Verfassungs wegen die Errichtung von Anlagen für die Telekommunikation unter Gesichtspunkten des Landschaftsschutzes einem Genehmigungsverfahren unterziehen darf, in dem eine Abwägung der Interessen des Landschaftsschutzes gegen jene an der Versorgung mit Dienstleistungen der Telekommunikation stattfindet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999100188.X02Im RIS seit
17.05.2002