RS Vwgh 2002/2/18 2000/10/0132

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Veröffentlicht am 18.02.2002
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L55001 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Burgenland
L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Burgenland

Norm

NatSchG Bgld 1990 §5 lita Z1 idF 1996/066;
RPG Bgld 1969 §20 Abs1 idF 1994/012;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des Vorliegens eines Widerspruchs der Baumaßnahme zum Flächenwidmungsplan nach § 20 Abs 1 Burgenländisches Raumplanungsgesetz sind allfällige Baumaßnahmen in der näheren oder weiteren Umgebung (ob mit oder ohne Bewilligung) nicht zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000100132.X03

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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