RS Vwgh 2002/2/19 2001/14/0161

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Veröffentlicht am 19.02.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §8 Abs2;

Rechtssatz

Ein die Beurteilung als verdeckte Ausschüttung rechtfertigendes "Interesse des Gesellschafters" muss ein solches vermögenswerter Natur sein. Ein gegenständlich von der Abgabenbehörde als politischer Wille bezeichnetes Gesellschafterinteresse erfüllt die Voraussetzung einer verdeckten Ausschüttung nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001140161.X04

Im RIS seit

24.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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