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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §8 Abs2;Rechtssatz
Ein die Beurteilung als verdeckte Ausschüttung rechtfertigendes "Interesse des Gesellschafters" muss ein solches vermögenswerter Natur sein. Ein gegenständlich von der Abgabenbehörde als politischer Wille bezeichnetes Gesellschafterinteresse erfüllt die Voraussetzung einer verdeckten Ausschüttung nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001140161.X04Im RIS seit
24.06.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013