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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Wenn die Behörde im Hinblick darauf, dass die in den Geschäftsführerverträgen - jährlich - festgelegte Entlohnung durch einen Fixbezug geprägt ist, ein ins Gewicht fallendes einnahmenseitiges Unternehmerrisiko ausgeschlossen hat, kann dies nicht als rechtswidrig erkannt werden (Hinweis E 25. September 2001, 2001/14/0092; E 25. September 2001, 2001/14/0117; E 25. September 2001, 2001/14/0051). Daran vermag nichts zu ändern, dass dem Geschäftsführer regelmäßig eine gewinnabhängige Tantieme gewährt worden ist, da eine solche insbesondere bei leitenden Angestellten nicht ungewöhnlich ist (Hinweis E 19. September 2001, 2001/13/0180).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001140173.X01Im RIS seit
24.06.2002