Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1988 §4 Abs4;Rechtssatz
Grundsätzlich ist der Geschäftsführer der Gesellschaft für die Einhaltung der abgabenrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Wenn der Geschäftsführer einer Gesellschaft auf die Gesellschaft lautende Eingangsrechnungen (etwa über Einkäufe für Möbel) dem Steuerberater übergibt, ohne ihn darüber zu informieren, dass diesen Rechnungen private Einkäufe zu Grunde liegen, setzt er damit eine Handlung, die zur unrechtmäßigen Geltendmachung von Betriebsausgaben und Vorsteuern führt, zumal der Steuerberater die private Veranlassung solcher Geschäfte nicht erkennen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000140167.X02Im RIS seit
24.06.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013