RS Vwgh 2002/2/19 2000/14/0025

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Veröffentlicht am 19.02.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §83 Abs1;

Rechtssatz

In der Begründung einer als Bescheid zu qualifizierenden Einleitungsverfügung nach § 83 Abs 1 FinStrG ist darzulegen, von welchem Sachverhalt die Finanzstrafbehörde ausgegangen ist und welches schuldhafte Verhalten dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Der Verdacht muss sich sowohl auf den objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand erstrecken (Hinweis E 20.1.1999, 98/13/0120).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000140025.X01

Im RIS seit

24.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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