Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §83 Abs1;Rechtssatz
In der Begründung einer als Bescheid zu qualifizierenden Einleitungsverfügung nach § 83 Abs 1 FinStrG ist darzulegen, von welchem Sachverhalt die Finanzstrafbehörde ausgegangen ist und welches schuldhafte Verhalten dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Der Verdacht muss sich sowohl auf den objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand erstrecken (Hinweis E 20.1.1999, 98/13/0120).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000140025.X01Im RIS seit
24.06.2002