RS Vwgh 2002/2/19 2000/14/0167

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Veröffentlicht am 19.02.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33 Abs1;
FinStrG §8 Abs1;

Rechtssatz

Werden Privatausgaben als Betriebsausgaben abgesetzt, obwohl die private Veranlassung bekannt ist, so indiziert dies ein vorsätzliches Verhalten, es sei denn, es ergeben sich konkrete Anhaltspunkte dagegen (Hinweis E 7. Februar 1989, 88/14/0222).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000140167.X03

Im RIS seit

24.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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