Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs1;Rechtssatz
Werden Privatausgaben als Betriebsausgaben abgesetzt, obwohl die private Veranlassung bekannt ist, so indiziert dies ein vorsätzliches Verhalten, es sei denn, es ergeben sich konkrete Anhaltspunkte dagegen (Hinweis E 7. Februar 1989, 88/14/0222).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000140167.X03Im RIS seit
24.06.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013