RS Vwgh 2002/2/20 2000/12/0130

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2002
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §154;
BDG 1979 §192;
BDG 1979 §193;

Rechtssatz

Für das Dienstrecht der Universitätslehrer im Sinn des § 154 BDG 1979, zu denen an den Universitäten für Künste nach Z. 2 lit d leg. cit. auch die Bundeslehrer gehören, ist es typisch, dass bei der Festlegung der Dienstpflichten am Organisations- und Studienrecht der Universitäten angeknüpft wird, aus denen sich die zu besorgenden Aufgabenstellungen ergeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000120130.X01

Im RIS seit

07.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten