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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §56;Rechtssatz
Ein Ablehnungsrecht gegenüber Mitgliedern des Leistungsausschusses steht dem Berufungswerber nicht zu. Nur in diesem Fall aber hätten ihm die zur Entscheidung berufenen Mitglieder des Ausschusses bekannt gegeben werden müssen (Hinweis E 9. März 2000, 99/07/0215; E 3. Juli 2000, 2000/09/0006).
Schlagworte
Ablehnung wegen Befangenheit Befangenheit der Mitglieder von KollegialbehördenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002080007.X02Im RIS seit
24.06.2002