RS Vwgh 2002/2/20 2002/08/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2002
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AlVG 1977 §56;
AMSG 1994 §24 Abs3;
AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Ein Ablehnungsrecht gegenüber Mitgliedern des Leistungsausschusses steht dem Berufungswerber nicht zu. Nur in diesem Fall aber hätten ihm die zur Entscheidung berufenen Mitglieder des Ausschusses bekannt gegeben werden müssen (Hinweis E 9. März 2000, 99/07/0215; E 3. Juli 2000, 2000/09/0006).

Schlagworte

Ablehnung wegen Befangenheit Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002080007.X02

Im RIS seit

24.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten