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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/08/0572 E 16. Februar 1999 RS 1Stammrechtssatz
Grundvoraussetzung für die Zuweisungstauglichkeit einer Beschäftigung an einen Arbeitslosen ist, daß dessen Kenntnisse und Fähigkeiten jenen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen, die an der zugewiesenen Arbeitsstelle verlangt werden (Hinweis E 30.9.1997, 97/08/0414).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999080104.X03Im RIS seit
24.06.2002