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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §44 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/08/0113 E 3. Juli 2002Rechtssatz
Es ist nach der Systematik der Bestimmungen über die Beitragsentrichtung im ASVG ausgeschlossen, von einer Beitragspflicht auszugehen, wenn und solange sich die Beitragsgrundlage (noch) nicht ermitteln lässt und daher auch eine Zahlung des betreffenden Entgeltteils auch theoretisch noch gar nicht möglich wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997080521.X07Im RIS seit
24.06.2002Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013