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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs6 litc;Rechtssatz
Wird eine selbstständige Erwerbstätigkeit insgesamt nur in einem einen Monat nicht überschreitenden Zeitraum ausgeübt, so ist von einer tageweise Betrachtung auszugehen und die tägliche Geringfügigkeitsgrenze iSd § 5 Abs 2 ASVG (für das Jahr 1996: S 276,--) der rechtlichen Beurteilung zu Grunde zu legen (Hinweis E 31. Mai 2000, 96/08/0244). Erstreckt sich die selbstständige Tätigkeit aber über viele Monate, ist bei der Beurteilung der Frage, ob die aus einer solchen Erwerbstätigkeit zufließenden Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenzen des § 5 Abs 2 ASVG überschreiten, von vornherein nur die monatliche Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 5 Abs 2 lit c ASVG heranzuziehen (Hinweis E 9. Februar 1993, 92/08/0265; E 14. September 2001, 2000/19/0139).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997080446.X03Im RIS seit
24.06.2002