RS Vwgh 2002/2/20 97/08/0446

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht

Norm

AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
ASVG §5 Abs2 idF 1993/335;
SozVersAnpassungsindex 1996 §2;

Rechtssatz

Wird eine selbstständige Erwerbstätigkeit insgesamt nur in einem einen Monat nicht überschreitenden Zeitraum ausgeübt, so ist von einer tageweise Betrachtung auszugehen und die tägliche Geringfügigkeitsgrenze iSd § 5 Abs 2 ASVG (für das Jahr 1996: S 276,--) der rechtlichen Beurteilung zu Grunde zu legen (Hinweis E 31. Mai 2000, 96/08/0244). Erstreckt sich die selbstständige Tätigkeit aber über viele Monate, ist bei der Beurteilung der Frage, ob die aus einer solchen Erwerbstätigkeit zufließenden Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenzen des § 5 Abs 2 ASVG überschreiten, von vornherein nur die monatliche Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 5 Abs 2 lit c ASVG heranzuziehen (Hinweis E 9. Februar 1993, 92/08/0265; E 14. September 2001, 2000/19/0139).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080446.X03

Im RIS seit

24.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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