RS Vwgh 2002/2/20 2000/12/0058

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2002
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §14 Abs3;
PG 1965 §4 Abs4 Z3 idF 1997/I/138;

Rechtssatz

Es gibt keinen (allgemeinen) Rechtssatz, wonach es einem (medizinischen) Sachverständigen unmöglich sein sollte, aus länger zurückliegenden Vorgutachten, die eine medizinisch fundierte Diagnose der Leidenszustände enthalten (wo Rückschlüsse für die Dienstunfähigkeit im Sinn des § 14 Abs. 3 BDG 1979 gezogen wurden) weitere Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung und die sich daraus ergebende Restarbeitsfähigkeit (unter dem Gesichtspunkt der dauernden Erwerbsunfähigkeit) zu ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000120058.X04

Im RIS seit

07.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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