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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §14 Abs3;Rechtssatz
Es gibt keinen (allgemeinen) Rechtssatz, wonach es einem (medizinischen) Sachverständigen unmöglich sein sollte, aus länger zurückliegenden Vorgutachten, die eine medizinisch fundierte Diagnose der Leidenszustände enthalten (wo Rückschlüsse für die Dienstunfähigkeit im Sinn des § 14 Abs. 3 BDG 1979 gezogen wurden) weitere Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung und die sich daraus ergebende Restarbeitsfähigkeit (unter dem Gesichtspunkt der dauernden Erwerbsunfähigkeit) zu ziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000120058.X04Im RIS seit
07.05.2002