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64/02 BundeslehrerNorm
BLVG 1965 §8 Abs2 Z2 idF 1992/873;Rechtssatz
Durch § 8 Abs. 2 BLVG idF 1992/873 wurde die Möglichkeit der Gewährung einer Lehrpflichtermäßigung im öffentlichen Interesse zwar beibehalten, hinsichtlich der von den betreffenden Lehrern auszuübenden Tätigkeiten, derentwegen die Herabsetzung möglich ist, jedoch näher präzisiert und die Voraussetzungen, unter denen sie gewährt werden kann, neu definiert. Mangels Identität der Anknüpfungstatbestände und einer diesbezüglichen Übergangsbestimmung der Novelle kann daher nicht gesagt werden, dass eine nach § 8 Abs. 2 BLVG in der Stammfassung gewährte Lehrpflichtermäßigung eine solche "nach Abs. 2 Z. 2" (idF 1992/873) ist, die die in § 8 Abs. 6 BLVG idF 1992/873 normierte anteilige Minderung der Bezüge zur Folge hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997120391.X01Im RIS seit
21.05.2002