RS Vwgh 2002/2/20 97/12/0391

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Veröffentlicht am 20.02.2002
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64/02 Bundeslehrer

Norm

BLVG 1965 §8 Abs2 Z2 idF 1992/873;
BLVG 1965 §8 Abs6 idF 1992/873;

Rechtssatz

Durch § 8 Abs. 2 BLVG idF 1992/873 wurde die Möglichkeit der Gewährung einer Lehrpflichtermäßigung im öffentlichen Interesse zwar beibehalten, hinsichtlich der von den betreffenden Lehrern auszuübenden Tätigkeiten, derentwegen die Herabsetzung möglich ist, jedoch näher präzisiert und die Voraussetzungen, unter denen sie gewährt werden kann, neu definiert. Mangels Identität der Anknüpfungstatbestände und einer diesbezüglichen Übergangsbestimmung der Novelle kann daher nicht gesagt werden, dass eine nach § 8 Abs. 2 BLVG in der Stammfassung gewährte Lehrpflichtermäßigung eine solche "nach Abs. 2 Z. 2" (idF 1992/873) ist, die die in § 8 Abs. 6 BLVG idF 1992/873 normierte anteilige Minderung der Bezüge zur Folge hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997120391.X01

Im RIS seit

21.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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