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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Nach dem Erkenntnis vom 28. November 1979, Zl. 1836/79, können durch den an sich rechtsbegründenden Verwaltungsakt eines Bescheides betreffend die Festsetzung einer Naturalwohnungsvergütung Rechte begründet werden, deren Auswirkungen sich auch auf die Vergangenheit beziehen. Eingetretene Rechtskraft eines früheren Bescheides über die Festsetzung der Vergütung für eine Naturalwohnung schränkt diese Möglichkeit nur so weit und nur so lange ein, wie sich die dem seinerzeitigen Bescheid zu Grunde gelegenen, für die Festsetzung maßgeblich gewesenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht wesentlich, d.h. nicht in einem nach dem Gesetz für die Höhe der vergütung maßgebenden Punkt geändert haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1995120029.X02Im RIS seit
07.05.2002