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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1 idF 1996/201;Rechtssatz
Die Frage, wie sich der Arbeitslose bei dem Vorstellungsgespräch verhalten hat, ist für die Beurteilung, ob die Notstandshilfe zu versagen ist, ausschlaggebend. Die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitslose das Zustandekommen der Beschäftigung vereitelt hat, erfordert präzise Feststellungen über den Verlauf des Vorstellungsgespräches (Hinweis E 18. Oktober 2000, 98/08/0392).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002080008.X01Im RIS seit
24.06.2002