RS Vwgh 2002/2/20 2001/12/0237

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Veröffentlicht am 20.02.2002
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;
BDG 1979 §14 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/12/0317 E 30. Mai 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Die "Dienstunfähigkeit" ist ein Rechtsbegriff, dessen Beurteilung der Dienstbehörde obliegt. Der Schluss auf die Dienstunfähigkeit ist aber nicht nur auf Grund ärztlicher Feststellungen, sondern - insbesondere bei habituellen Charaktereigenschaften bzw. bestimmten offenkundigen geistigen Mängeln - auch aus der Art der Dienstleistung selbst zulässig (Hinweis: E 26.2.1997, 96/12/0242, VwSlg. 14625 A/1997, mwH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001120237.X01

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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