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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs6;Rechtssatz
Bei der Frage, ob ein Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt und somit die Arbeitslosigkeit ausschließt, ist auf jenen Lohn abzustellen, auf den der Dienstnehmer Anspruch hat (Hinweis E 27. März 1990, 89/08/0250).
Schlagworte
Entgelt Begriff AnspruchslohnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999080028.X03Im RIS seit
24.06.2002