RS Vwgh 2002/2/21 2001/07/0103

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Veröffentlicht am 21.02.2002
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83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §1 Abs3 Z3;
AWG 1990 §32 Abs1 idF 1998/I/151;

Rechtssatz

In einem Verfahren iSd § 32 Abs 1 AWG 1990 idF 1998/I/151 ist es zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmales der Verunreinigung über das unvermeidliche Ausmaß hinaus nicht erforderlich, dass es bereits tatsächlich zu einer Grundwasserverunreinigung gekommen ist, sondern genügt die Möglichkeit einer solchen Verunreinigung (Hinweis E 18. Jänner 2001, 2000/07/0217).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070103.X02

Im RIS seit

23.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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