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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Geht in einem Zusammenlegungsverfahren nach § 28 Abs. 1 OÖ FlVfLG 1979 das Eigentum an den Grundabfindungen mit der Rechtskraft des Zusammenlegungsplanes über, so ist diese Wirkung in einem Flurbereinigungsverfahren mit der Rechtskraft des Flurbereinigungsplanes verbunden (§ 29 Z. 6 legcit). Nun entfällt zwar in einem Verfahren nach § 30 Abs. 1 OÖ FlVfLG 1979 die Verpflichtung zur Erlassung eines Flurbereinigungsplanes. Dies hat zur Folge, dass das Eigentum an den den Gegenstand des Flurbereinigungsverfahrens bildenden Grundstücken mit der Rechtskraft des Bescheides, mit dem dieses Flurbereinigungsverfahren "durchgeführt" wird, übergeht.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070038.X03Im RIS seit
08.05.2002