RS Vwgh 2002/2/21 2001/07/0103

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.2002
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §59 Abs1;
AWG 1990 §1 Abs3;
AWG 1990 §32 Abs1 idF 1998/I/151;

Rechtssatz

Mit den in § 32 Abs. 1 AWG 1990 idF 1998/I/151 genannten "entsprechenden Maßnahmen" werden jene Verhaltensweisen umschrieben, die die Erfüllung der missachteten abfallrechtlichen Verpflichtung nach sich ziehen, wobei diese Maßnahmen nach der jeweiligen missachteten Verpflichtung oder im Hinblick auf § 1 Abs. 3 AWG 1990 nach Gesichtspunkten der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu bestimmen sind. Hiebei muss ein Bescheidspruch, durch den eine Verpflichtung auferlegt wird, so bestimmt gefasst werden, dass nötigenfalls seine Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung möglich ist (Hinweis E 24. Oktober 1995, 94/07/0175).

Schlagworte

Inhalt des Spruches Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070103.X05

Im RIS seit

23.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten